Entsprechend den Festlegungen im Sächsische Schulgesetz (SächsSchulG) und der Schülermitwirkungsverordnung (SMVO) werden an der Schule ab der Mittelstufe Schülervertretungen gewählt.
Die Klassensprecher und deren Stellvertretungen bilden den Schülerrat der Schule und wählen aus ihrer Mitte den Schülersprecher / die Schülersprecherin der Schule.
Die gewählten Schülervertretungen sind sehr stolz, dass sie die Interessen ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler vertreten dürfen. Diese Form der Mitwirkung bedeutet für sie eine große Anerkennung und fördert das Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein.
In regelmäßigen Abständen trifft sich die Schulleitung mit dem Schülerrat der Schule und informiert sich über Anliegen der Schülerschaft. In einer vertrauensvollen Atmosphäre berichten die Schülerinnen und Schüler über positive Erkenntnisse, aber auch über Vorgänge, die ihnen missfallen.
Häufig formulieren sie Wünsche zu Aktivitäten und weiteren Angeboten an der Schule. Sehr intensiv wird der Gedankenaustausch u.a. zur Qualität der Mittagsessenversorgung und zur Ausgestaltung des Schulhauses und des Schulgeländes geführt.
Im Rahmen dieser Zusammenkünfte berichtet die Schulleitung über die Umsetzung von Absprachen mit dem Schülerrat.
Über die Schülerratssitzungen erstatten die Schülervertretungen in ihren Klassen Bericht.