Schulsozialarbeit

SCHULSOZIALARBEIT AN DER WALDSCHULE GRIMMA

Seit 2012 gibt es an der Waldschule Grimma das Angebot der Schulsozialarbeit. Der Träger des Projekts ist der Internationale Bund.

Aufgabenbereiche

Die Schulsozialarbeiterin ist Ansprechpartnerin für Schüler, Lehrer und Eltern in den verschiedensten Angelegenheiten. Die Beratungen sind freiwillig und unterliegen der Schweigepflicht.

Zu den Aufgabenbereichen der Schulsozialarbeit zählen neben dieser Einzelfallhilfe auch das Soziale klassen- oder themenbezogene Projekte in den höheren Klassenstufen. Außerdem werden geschlechterspezifische und freizeitgestaltende Gruppenangebote realisiert. Je nach Bedarf können zusätzliche Angebote entwickelt werden (z.B. Schüler-Streitschlichter).

Des Weiteren kann die Schulsozialarbeiterin den Schüler- und Elternrat bei deren Arbeit unterstützen. Ebenfalls kann sie als Schnittstelle zwischen Schule, Elternhaus, Jugendamt, Gemeinwesen und Sozialen Diensten wie Tagesgruppen, Beratungsstellen, Therapeuten und Kliniken agieren.

Erreichbarkeit

Bei Fragen, Problemen oder Anregungen steht die Schulsozialarbeiterin gern für ein Gespräch zur Verfügung. Sie ist dienstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Schule erreichbar.

Alternativ können Sie sie auch telefonisch oder per E-Mail erreichen.
(03437) 945023 
franziska.groth@ib.de

Gesetzliche Grundlagen

Die Schulsozialarbeit basiert auf den rechtlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch- Kinder- und Jugendhilfe. Sie findet ihren gesetzlichen Auftrag vor allem im Paragraph 13 SGB VIII.

weiterführende Informationen

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