Die Schulsozialarbeiterin ist Ansprechpartnerin für Schüler, Lehrer und Eltern in den verschiedensten Angelegenheiten. Die Beratungen sind freiwillig und unterliegen der Schweigepflicht.
Zu den Aufgabenbereichen der Schulsozialarbeit zählen neben dieser Einzelfallhilfe auch das Soziale klassen- oder themenbezogene Projekte in den höheren Klassenstufen. Außerdem werden geschlechterspezifische und freizeitgestaltende Gruppenangebote realisiert. Je nach Bedarf können zusätzliche Angebote entwickelt werden (z.B. Schüler-Streitschlichter).
Des Weiteren kann die Schulsozialarbeiterin den Schüler- und Elternrat bei deren Arbeit unterstützen. Ebenfalls kann sie als Schnittstelle zwischen Schule, Elternhaus, Jugendamt, Gemeinwesen und Sozialen Diensten wie Tagesgruppen, Beratungsstellen, Therapeuten und Kliniken agieren.