Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

Stand 24.04.2022


Liebe Eltern, liebe Betreuende,


mit Ablauf des 17. April 2022 tritt die Schul- und Kita-Coronaverordnung planmäßig außer Kraft. Zugleich wollen wir Sie um Ihre verantwortungsbewusste Mitwirkung bitten, damit die Pandemie weiter eingedämmt wird.


Schulen müssen auch künftig einen Hygieneplan haben und einhalten.


Für an Schulen beschäftigte Personen sowie für die Schülerinnen und Schüler können wir bis auf weiteres eine freiwillige Testung mit Antigen-Schnelltests anbieten.


Schülerinnen und Schüler, die mindestens eines der COVID-19-typischen Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Ge-schmacksverlust) zeigen, sollen der Schule fernbleiben. Das gilt auch, wenn ein auf dem Gelände der Schule durchgeführter freiwilliger Test positiv ist.


Wir appellieren an Sie, bei Vorliegen eines der genannten Symptome unver-züglich einen Test durchführen zu lassen.


Die Regelungen zu Absonderungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweils aktuell gültigen Infoblatt zur Absonderung in Sachsen.


Jana Mark / Gerd Langner



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